Sollten Sie eine über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Solarstromspeicher und Ladestation nachdenken ist dieses Förderprogramm möglicherweise zu Ihren Gunsten. Der Zuschuss beträgt bis zu 10.200€. Das ist kein unerheblicher Betrag jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Genaues können Sie bei HEINEMANN in Goslar, Wernigerode und Salzgitter erfahren – ganz einfach!
Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“
Die wichtigsten Punkte zum KfW-Förderprogramm für Elektroautos & Photovoltaikanlagen
Die Antragstellung ist ab dem 26. September 2023 möglich! (Begrenztes Budget)
Zuschuss bis zu 10.200 Euro...
…für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
…für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen
Bitte beachten Sie die Förderbedingungen im Merkblatt zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Liste der Hyundai Fahrzeuge die die Bedingungen für die Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ der KFW-Bank erfüllen sind:
Hyundai IONIQ 6 | Hyundai IONIQ 5 | Hyundai KONA EV 2023 ...
Website der KFW-Bank - Hier finden Sie weitere Hinweise: www.kfw.de Solarstrom für Elektroautos
Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“*
Der Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos zusammen mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel dieser Förderung ist es, Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem Solarstrom aufzuladen.
Die geförderten Maßnahmen sind:
der Erwerb einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit ab 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
der Erwerb einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
der Erwerb eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzungen der Förderung durch das KFW Förderprogramm:
Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Sie sind eine Privatperson, die ein Wohngebäude besitzt und selbst bewohnt (Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz)
und ein Elektroauto besitzt oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.
Zuschussmöglichkeiten und Auszahlung
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
600 Euro pauschal
für die Ladestation oder bei einen Auto mit bidirektionaler Ladefähigkeit
1.200 Euro pauschal
für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlt die KFW Bank, bei Förderungszusage, direkt auf Ihr Konto aus. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, erhalten Sie keine Förderung.
*Wir können nicht verbindlich und umfassend auf unserer Internetseite zum Förderprogramm informieren da auch lt. KFW-Bank noch kurzfristige Anpassungen möglich sind
„Es können sich noch kurzfristige Anpassungen in den Anforderungen ergeben.“
Zu den genauen Möglichkeiten sprechen Sie mit unserem Verkaufsteam. Verbindliche Informationen können auch bei der KFW Bank angefragt werden. https://www.kfw.de/
**Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.